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SPD Köpenick-Nord

Sondervermögen Investitionen für die Wachsende Stadt (SIWA)

Berlin


Matthias Kolatz-Ahnen, Senator für Finanzen

Der Senat hat sich auf eine Liste mit hundert Einzelmaßnahmen verständigt, die aus dem Sondervermögen Investitionen für die Wachsende Stadt (SIWA) finanziert werden sollen. Von den jetzt vorgelegten Maßnahmen werden vor allem Schulen profitieren, daneben sollen aber unter anderem auch Infrastrukturvorhaben der Bezirke umgesetzt werden.

Die Liste, die auf Vorschlägen der Bezirke basiert und mit den zuständigen Fachverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmt wurde, leitet die Senatsverwaltung für Finanzen als Verwalterin des Sondervermögens dem Abgeordnetenhaus zum nächsten Hauptausschuss zur Beratung und Entscheidung zu.

Insgesamt werden im Rahmen des Sondervermögens 496 Mio. Euro für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung stehen. Bereits in seiner Sitzung am 3. März 2015 hatte sich der Senat auf erste Maßnahmen verständigt. In einem nächsten Schritt wurden nun Vorschläge aus den Bezirken zusammengetragen und in Abstimmung mit den Fachverwaltungen priorisiert. Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: „Die jetzt vorgelegte Liste trägt den Wünschen und Bedürfnissen der Bezirke weitestgehend Rechnung. Mit dieser zweiten Vorschlagsliste ist es dem Senat gelungen, die Mittel des Sondervermögens fast vollständig mit Maßnahmen zu belegen und die politische Schwerpunktsetzung der Regierung für den Bereich Bildung zu bestätigen.”

Den Schwerpunkt mit fast 100 Mio. Euro bilden Investitionen zugunsten des Erhalts und der Erweiterung von Schulbauten und Schulsporthallen. Etwa 80 Mio. Euro der Mittel für Maßnahmen in den Bezirken entfallen auf den Bereich Schulen. Außerdem sind ca. 20 Mio. Euro gezielt für Grundschulen und Integrierte Sekundarschulen (ISS) vorgesehen, die mit Hilfe von fünf Modularen Ergänzungsbauten entstehen werden.

Auch im Bereich der Kindertagesstätten kommen SIWA-Mittel zum Einsatz. Hier hat Berlin ein eigenes Programm für die Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze aufgelegt. Es ergänzt die Möglichkeiten, die der Kommunalinvestitionsförderfonds des Bundes bieten wird, sobald das entsprechende Gesetz in Kraft tritt. Mithilfe von SIWA sollen zunächst sechs Kitas gebaut werden – unter Berücksichtigung aller Kita-Eigenbetriebe Berlins. Die Mittel fließen vorrangig in den Platzausbau für Kinder über drei Jahren (Ü3). Nach jetzigem Planungsstand können rund 640 kommunale Plätze geschaffen werden, davon etwa 440 für Kinder im Ü3-Bereich. Auf diese Weise soll der Anteil der kommunalen Plätze an der Gesamtheit der Kita-Plätze in Berlin erhöht werden, um mit kommunaler Angebotsstruktur der gesamtstädtischen Vielfalt des Platzangebotes ausreichend gerecht zu werden.

Weiterhin erhalten die Bezirke etwa 26 Mio. Euro aus den SIWA-Mitteln für mehr als vierzig Infrastrukturmaßnahmen. Die Investitionen decken dabei ein breites Spektrum ab – von Straßen und Spielplätzen über Jugend- und Kultureinrichtungen bis hin zu Bürodienstgebäuden. Die Auswahl wurde auch hier gemäß der Schwerpunktsetzung durch die Bezirke vorgenommen.

Darüber hinaus sind 58 Mio. Euro für die Beschaffung von U-Bahnfahrzeugen vorgesehen. Diese Maßnahme wurde präzisiert und soll es der BVG ermöglichen, mit schnellerer Taktung auf die erhöhten Fahrgastzahlen in den Großprofil-Linien U5 und U6 zu reagieren. Außerdem sind 16 Mio. Euro für den beschleunigten Ausbau der IT-Infrastruktur im Justizwesen vorgesehen. Die Investitionen sind erforderlich, da ab 2022 der gesamte Rechtsverkehr zwischen professionellen Akteuren und den Gerichten nur noch auf elektronischem Weg zugelassen ist.

Ergänzend zu den SIWA-Investitionen profitieren die Bezirke sowie Hoch- und Fachschulen darüber hinaus von BaföG-Mitteln. So stehen im Rahmen des Investitionspaktes 32 Mio. Euro für Hoch- und Fachhochschulen sowie die Charité zur Verfügung, um dringend erforderliche Sanierungen vorzunehmen.

Insgesamt handelt es sich um 74 Maßnahmen. Die Bezirke erhalten zudem 2015 12 Mio. Euro aus der BaföG-Entlastung für die Sanierung der sanitären Anlagen in den Schulgebäuden der Bezirke. Dieses Sonderprogramm ergänzt das bereits etablierte Sanierungsprogramm für Schulen und Sportanlagen.

 

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