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SPD Köpenick-Nord

Stufe 2 der Umweltzone kommt: Senat beschließt Grundsätze für Ausnahmen vom Fahrverbot

Berlin

Zum 1. Januar 2010 wird die zweite Stufe der Umweltzone eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt haben nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette freie Fahrt in der Umweltzone. Das bereits seit Einführung der Umweltzone praktizierte Konzept der Erteilung von Einzelausnahmen in Härtefällen wird fortgesetzt. Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung die Eckpunkte für Ausnahmeregelungen für die Stufe 2 der Umweltzone beschlossen.

Die wichtigste Regelung betrifft die Besitzer der knapp 60.000 Diesel-Pkw und 30.000 Lkw mit dem Abgasstandard Euro 3 und einer gelben Plakette, die ihre Fahrzeuge durch Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter auf „Grün“ bringen müssen. Nach Recherchen der Senatsverwaltung werden bis Sommer dieses Jahres für 80 - 90 % dieser Fahrzeuge Filtersysteme auf dem Markt erhältlich sein. Für die anderen, noch relativ neuen Fahrzeuge, die nicht nachrüstbar sind, genügt ein Nachweis der fehlenden Nachrüstbarkeit durch eine technische Kfz-Prüfstelle, um in der Umweltzone zunächst für ein Jahr weiterfahren zu können – mit der Möglichkeit der weiteren Verlängerung, wenn immer noch kein Rußfilter
verfügbar ist.

Auch die Halter von Fahrzeugen, die bereits nachgerüstet wurden, aber dadurch nur die gelbe Plakette bekommen konnten, erhalten die Chance zur Weiterfahrt für maximal zwei Jahre, wenn der Ersatz des Fahrzeugs wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Gleiches gilt für nicht nachrüstbare Lkw mit roter Plakette sowie für schwerbehinderte Besitzer (Merkzeichen
„G“) von älteren Pkw. Voraussetzung für eine Einzelausnahme ist jedoch immer, dass das Fahrzeug vor dem 1. Juli 2007 auf den Halter zugelassen wurde. Genehmigungen für Ausnahmen im Einzelfall werden wie bisher von den für den Straßenverkehr zuständigen Stellen in den Bezirken erteilt. Anträge können ab 1. September 2009 gestellt werden.

 

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